Vier-Tore-Stadt schüttelt ihr mittelalterliches Korsett ab


Neubrandenburg. Der von der Jahnstraße abzweigende Krügerkamp ist nicht etwa eine vorweggenommene Ehrung für den scheidenden Oberbürgermeister der Dr. Paul Krüger, wie sie verschiedene in Stadtgeschichte eingegangene Stadtoberhäupter zuteilwurde, zum Beispiel Wilhelm Ahlers. Den Krügerkamp gab es auch schon bevor Monckeshof, Fritscheshof, Carlshöhe, Fünfeichen, Eschengrund und Eschenhof oder die Kruseshofer Straße entstanden, die heute eine Erinnerung an eine Revolution sind, die vor 150 Jahren durch Neubrandenburg fegte und sogar Fritz Reuter im fernen Eisenach bewegte.
„Kaum habe ich meinen lieben Neubrandenburgern den Rücken gewandt, so bricht eine Revolution aus: Die Sturmglocken werden gezogen, und 7 und ein Viertel Husaren reiten ins Stargarder Tor, und den Repräsentanten auf dem Tor schütteln darob ihre Köpfe so sehr, daß sie wieder einmal dieselben verlieren und gewiß – wenn ich wiederkomme – kopflos dastehen. […] Aber sagt mir, warum hab ihr mich nicht gerufen und die braven Schustergesellen, wir hätten die Sache in Schwung gebracht und wenn wir gefallen wären in dem männermordenden Streit, dann lägen wir auch schon in unsern stillen Gräbern, und der Wanderer stände davor und sagte: ‚Auch diese starben den schönen Tod der Separation.‘“
Fritz Reuter nimmt Bezug auf tumultartige Szenen, die sich am 9. Dezember 1862 im Rathaus abspielten, als der Rat über seinen Entwurf zur Separation der Feldmark abstimmen lassen wollte.
Worum ging es dabei? Die seit der Stadtgründung 1248 erfolgte Dreifelderwirtschaft, bei der die Feldmark in eine ständige Ackerfläche und ein ewiges Weideland aufgeteilt war, hatte Ende des 18. Jahrhunderts endgültig ausgedient. Auf dem Land hatten Bestrebungen um eine intensivere Bewirtschaftung bereits nach und nach zur Einführung der Koppelwirtschaft nach Holsteinischen Vorbild geführt. Bei der wurde das gesamte anbaufähige Land in die Bodennutzung einbezogen. Getreide-, Brach- und Weideflächen wechselten rotationsartig auf den einzelnen Schlägen. Außerdem wurden immer mehr Brachflächen bzw. abgeerntete Getreidefelder mit Futterpflanzen wie Klee bestellt, was zu einer vermehrten Rinderhaltung und in deren Folge über eine größere Dungproduktion zur Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit und damit wieder einer wachsenden Getreideproduktion führte.
Die Neubrandenburger Ackerbürger konnten aus verschiedenen Gründen dabei nicht mithalten. Zum einen waren viele ihrer Flurstücke als Erbe des Mittelalters klein. Zum anderen konnte nicht jeder seine Parzelle über einen eigenen Weg erreichen, so dass häufig Nachbarschaftsrechte auf dem kleinen Besitz lagen und allein die es unmöglich machte, den Schlag einzuzäunen, um ihn vor Schäden durch Wild oder weidende Tiere zu schützen. Dazu kam, dass eine Reihe von Grundbesitzern über Kauf, Heirat oder Erbe bzw. Pacht über einen unterschiedlich großen Anteil an der Feldmark verfügten, dies aber ein Streubesitz war und nicht einheitlich bewirtschaftet werden konnte. Außerdem gab es in Neubrandenburg ein der gesamten Stadtbevölkerung gehörendes Weiderecht auf einem Fünftel der gesamten Feldmark. Die Weideflächen – der vormalige Name der Jahnstraße, Kuhdamm, weist den Weg zur Kuhweide – waren im 19. Jahrhundert in einem Zustand, dass sie dem Vieh kaum noch Futter boten. Die Gemeinweide war versumpft. Dazu kam, dass das Recht der Stoppelhut seit der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zunehmend in Konflikt mit einem vermehrten Kartoffel- und Kleeanbau auf den Feldern kam. Auch Neubrandenburgs Stadtbauern waren an größeren Erträgen und mehr Gewinn interessiert. Bei der sie hemmenden Stoppelhut hatten alle Stadtbewohner das Recht, ihn Vieh auf abgeernteten Getreidefeldern weiden zu lassen. Dafür mussten keine Abgaben gezahlt werden.
Vor allem die Weiderechte waren es, die in der Viertorestadt am Tag der Abstimmung das Fass zum Überlaufen brachten. Die Situation hatte sich im Verlauf der Jahre hochgeschaukelt und immer weiter verschärft. Schon1854 hatte der erste Entwurf einer Separationsordnung in Neubrandenburg vorgelegen. Da der aber da Problem der Weidegerechtigkeit ausschloss und sich nur auf die Ackerstücke bezog, musste weiter verhandelt werden. Bis 1862 wurde um Verfahrens- und Detailfragen gefeilscht. Dabei wurde mit Beginn der der 1860er Jahre zunehmend Kritik aus der Bevölkerung laut, dass es bei der Separation nicht [mehr] um das Allgemeinwohl gehen würde, sondern um die Interessen einer Reihe großer Grundbesitzer und vor allem der Kämmerei. 1861 erhielt die großherzogliche Regierung in Neustrelitz eine von mehr als 600 Personen unterzeichnete Unterschriftenliste gegen die Separation, auf der auch mehr als 100 Tagelöhner unterschrieben hatten. Sie, aber auch die kleinen Grundbesitzer hatten spätestens zu diesem Zeitpunkt der gemerkt, dass ihre Meinung im Verfahren nicht wichtig war. Deutlich wurde das daran, dass der Magistrat im bereits am 24. April 1863 durch Großherzog Georg genehmigten Entwurf Flächen für die Stadt hatte reservieren lassen, auf denen später Anlagen der Friedrich-Franz-Eisenbahn gebaut werden sollten. Außerdem wurde mit dem Entwurf ein Torfstichverbot erlassen. Diese Einnahmequelle – um 1850 waren es mit 827 Talern fast sieben Prozent der städtischen Einnahmen – wollte sich der Magistrat für die Stadtkasse selbst sichern.
Nachdem die Abstimmung am 9. Dezember im Aufruhr endete, setzte der Magistrat eine Woche später einen zweiten Termin an. Diesmal ließ er aber für die Dauer des Votums durch das Standgericht den Branntweinausschank an „sitzende Gäste“ aus der Klasse der Tagelöhner, Knechte und kleinen Ackerbürger verbieten. Außerdem versicherte er sich der Unterstützung von 20 zuverlässigen Bürgern. Darüber forderte er aus Neustrelitz acht Distrikthusaren an. Doch entgegen aller Befürchtungen blieb es am 16. Dezember ruhig. Ein Grund dürfte auch in der Wahlbeteiligung“ gelegen haben. Von 170 im Verfahren möglichen Stimmen wurden nur 103 abgegeben. 67 stimmten für die Separation der Feldmarkt. 40 stimmten dagegen. Doch schon vor 150 Jahren wusste sich der Gesetzgeber zu helfen. Er hatte bestimmt, dass jede nicht abgegebene Stimme als Zustimmung zur Separation zu werten sei. Demzufolge hatten die Neubrandenburger mit deutlicher Mehrheit der Separation ihrer Feldmark zugestimmt.
Ruhe zog trotzdem nicht zwischen den Toren ein. Zum einen ging es weiter um da Torfstichverbot, das der Rat zurücknahm, als klar wurde, dass auf den zur Verteilung vorgesehenen Flächen der Torf nicht ertragreich war. Zum anderen hatte ein Bauboom eingesetzt, was zur Folge hatte, dass die neuen Hausbesitzer eine Gleichbehandlung mit allen anderen Eigentümern forderten und ebenso ein Stück Acker auf der Feldmark wollten. Noch Jahre zogen sich die Ereignisse hin. Die Separationsurkunde der Stadt trägt das Datum vom 21. Juli 1870.
Jeder Hufenbesitzer bekam schließlich sein Eigentum zusammenhängend angewiesen. Die Größe der Fläche definierte sich über die Güte des Bodens. Besitzer größerer Ackerflächen kamen an das Ende der Feldmark und erhielten die Erlaubnis, sie von einem Ausbau aus bewirtschaften zu dürfen. Von der Erlaubnis machten Brauer Franz Moncke, Kornhändler Carl Christian Jacob Tiedt, Gehöftbesitzer Fritsche und Advokat Loeper Gebrauch, der Fünfeichen aufbaute. Dazu entstanden Nobelings und Rochows Ausbau sowie der Krügerkamp und bald darauf Kruseshof. Hufenbesitzer Reinhold verpachtete seinen Besitz bei Tannenkrug an einzelne Ackerbürger und Hufenbesitzer Brem bewirtschafte ihn von der Stadt aus. Sein Sohn verkaufte 1909 das Land an die Mecklenburgische Ansiedlungsgeselslchaft. Diesem Verkauf verdanken die Büdnerkolonie Eschengrund und das Gut Eschenhof ihr Entstehen.
„Das alte Neubrandenburg schwindet vor unseren Augen dahin und wird bald nicht mehr sein“. So notierte Pastor Franz Boll 14 Tage vor Ausbruch des Deutsch-Französischen Krieges. Seine Heimatstadt hatte heute vor 150 Jahren begonnen, ihr mittelalterliches Korsett abzuschütteln.
Die Torsperre war aufgehoben, die Stadtmauer durchbrochen worden. Die Eisenbahn erreichte fauchend den neuen Bahnhof und löste einen Bauboom sowie eine beginnende industrielle Entwicklung aus. Die Stadt erhielt Gaslaternen und Bürgersteige. Und nachdem Mecklenburg-Strelitz dem Norddeutschen Bund beigetreten war, versetzten das Gesetz über die Freizügigkeit sowie die Aufhebung des Zunftzwanges und die Verkündung der Gewerbefreiheit dem „althergebrachten Zunftwesen den Todesstoß“.„Eine völlige Umgestaltung unserer Stadt, wie unserer Gerichts-Verfassung erden demnächst eben so nothwendige Folgen sein, schlussfolgerte Boll und behielt Recht.
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